Wie berechnet man die Verkaufsfläche?

Surface de vente

Wie können Sie sich bei der Lektüre einer Verkaufsanzeige einer Immobilie von der Richtigkeit der Präsentation überzeugen? Wie können Sie sicher sein, dass die auf dem Papier angezeigte Fläche dem tatsächlich verfügbaren Platz entspricht? Angesichts des Harmonisierungsbedarfs hat der Schweizerische Verband der Immobilienfachleute (USPI) eine Reihe von Standards herausgegeben, die in der ganzen Schweiz gelten, wenn auch mit kantonalen Nuancen. Cardis Sotheby's International Realty informiert Sie zum Thema. 


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Oberfläche einer Wohnung zu messen. Dies kann höchstens die Fläche der Räume, die von den Innen- und Aussenwänden eingenommene Fläche sowie die der Aussenteile (Balkon, Terrasse) umfassen. Dies ist der Bruttoverkaufsbereich. Der Teil dieser Fläche, der dem Bewohner tatsächlich zur Verfügung steht, d.h. ohne Innen- und Aussenwände und Aussenteile, wird als Nettobodenfläche bezeichnet. Sie ist natürlich kleiner als die Bruttoverkaufsfläche. Hinzu kommt die Fläche, die von einem Keller, einem Lager, einem überdachten Parkplatz oder einem Garten eingenommen wird. Dieser Bereich wird als unfertige sekundäre Nutzfläche bezeichnet.

Rechnungsbeispiel:

Nehmen wir eine Wohnung mit einer Bruttogeschossfläche von 100 m2. Es verfügt über mehrere durch Innenwände getrennte Räume und hat einen Balkon. Seine Oberfläche teilt sich wie folgt auf:

  • 75 m2 stehen dem Bewohner tatsächlich zur Verfügung. Dies ist die Nettowohnfläche.
  • Darüber hinaus umfassen die Innenwände und Kanäle (Belüftung, Elektrizität usw.) 10 m2. Dies entspricht der Wohnfläche (85 m2).
  • Hinzu kommen die Ausen- und Trennwände mit einer Fläche von 8 m2. Dies ist die Brutto-Wohnfläche (93 m2).
  • Hinzu kommt der Balkon mit einer Fläche von 7 m2. Dies bildet die Bruttoverkaufsfläche (100 m2).

Diese Angaben sind wichtig, da der Preis für ein Haus in der Regel pro Quadratmeter berechnet wird. Und ein Verkaufspreis von CHF 7.000 pro Quadratmeter ergibt nicht dasselbe Ergebnis, wenn man die Bruttoverkaufsfläche (d.h. einen Preis von CHF 700.000 für eine Wohnung mit 100 m2 Bruttoverkaufsfläche) oder die Nettowohnfläche (CHF 525.000 für dieselbe Wohnung, bei einer Nettowohnfläche von 75 m2 ) mitzählt!
Die Kantone haben Regeln aufgestellt, um diese Frage zu harmonisieren:

  • In den Kantonen Waadt, Freiburg und Neuenburg ist die bestimmende Fläche die Netto-Verkaufsfläche, welche die Netto-Wohnfläche zuzüglich der Innen- und Aussenwände, jedoch ohne die Aussen- oder Trennmauern umfasst.
  • Im Wallis hingegen ist die Brutto-Verkaufsfläche, d.h. diejenige, die auch die Aussen- und Trennmauern umfasst, die Referenz.

Vorsicht, zwei Wohnungen mit identischer Wohnfläche, von denen eine im Kanton Waadt und die andere im Wallis verkauft wird, bieten nicht dieselbe Netto-Wohnfläche! Letztere ist im Kanton Waadt grösser als im Wallis.
Bei der Einrichtung des Verkaufsgebiets werden bestimmte Wohnelemente aufgrund ihrer Eigenschaften nicht zu ihrem vollen Wert gezählt. Ein Balkon, eine Loggia und die Innenwände machen daher die Hälfte der Bruttoverkaufsfläche aus. Eine Terrasse macht ein Drittel aus. Zwischengeschosse und Dachgeschosse werden nur dann als Verkaufsfläche gezählt, wenn der Abstand vom Boden bis zur Decke mindestens 1,50 m beträgt. Auf der anderen Seite umfasst die Bruttoverkaufsfläche Küchenblöcke, Einbauschränke, Kamine und Innentreppen.

Die Makler von Cardis Sotheby's International Realty stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Verkaufsgebiete für Sie zu bewerten.

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