Wie verkauft man eine gemietete oder früher gemietete Wohnung?

Appartement loué

Die Mietwohnungen unterliegen einem Gesetz des Kantons Waadt: dem Gesetz über die Erhaltung und Förderung des Mietbestandes. Das Anfang 2018 eingeführte Gesetz übernimmt und vereinigt zwei alte Texte: das Gesetz über Abbruch, Umbau und Renovierung einerseits und das Gesetz über die Entsorgung von Mietwohnungen andererseits. Sie erfordert administrative Genehmigungen, bevor irgendwelche Arbeiten ausgeführt werden können. Diese Bewilligungen werden von der Gemeinde, in der sich die Wohnung befindet, und vom Kanton über sein Wohnungsamt ausgestellt. Der Antrag muss mittels eines Ad-hoc-Formulars eingereicht werden, das in zweifacher Ausfertigung mit den erforderlichen Anhängen ausgefüllt werden muss. Es dauert zwischen sieben und dreissig Tagen, bis der Entscheid und anschliessend die Mitteilung der kantonalen Wohnungsverwaltung an den Eigentümer und den Mieter vorliegt. Die Parteien können natürlich das Kantonsgericht anrufen, aber sie laufen Gefahr, das Verfahren von sechs Monaten auf ein Jahr zu verlängern.

Weit davon entfernt, nur eine administrative Komplikation zu sein, wurde das LAAL als Antwort auf die Zunahme der Verkaufsurlaube in den 1970er und frühen 1980er Jahren eingeführt. Inspiriert durch das Genfer Modell besteht sein Hauptzweck darin, den Mietern einer zum Verkauf versprochenen Wohnung einen kleinen Vorteil zu verschaffen, damit sie ein Rückkaufangebot unterbreiten können.  Bitte beachten Sie, dass dieses Gesetz nur für Wohnungen gilt. Privathäuser sind ausgeschlossen. Wenn Sie Eigentümer einer Villa sind, die Sie während der Mietzeit zum Verkauf anbieten möchten, brauchen Sie kein Gesuch bei der kantonalen und kommunalen Verwaltung einzureichen.

Dieses Gesetz gilt vor allem für kleine und mittlere Wohnungen, die vor der Verallgemeinerung der STWE in den 1980er und 1990er Jahren gebaut wurden. Neuere Wohnungen, die schon immer unter dem System des Stockwerkeigentums bestanden haben, sind an diese Genehmigung gebunden. Auch wenn es sich in diesem Fall nur um ein Verwaltungsverfahren handelt, erfordert es dennoch, dass der Eigentümer das offizielle Verwaltungsverfahren durchführt.

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