Wie können Ausländer eine Immobilie als Zweitwohnsitz erwerben?

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Die Schweiz unterscheidet je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsbewilligung mehrere "Kategorien" von ausländischen Staatsangehörigen.

Wenn Sie weder eine Schweizer Niederlassungsbewilligung noch eine gültige Aufenthaltsbewilligung (L, B oder C) haben, gelten Sie als Ausländer im Sinne des Gesetzes und unterliegen dem Gesetz über den Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland von 1983. Sie müssen bei den Behörden eine Genehmigung für den Erwerb Ihres Eigentums, das Ihr Zweitwohnsitz werden soll, beantragen.

Was sind die Hauptbedingungen?

  • Von den zuständigen Behörden ausgestellte Kaufgenehmigung.
  • Nur innerhalb einer Touristengemeinde (gemäss Liste). 
     Bitte beachten Sie, dass die "Lex Weber" (siehe Abschnitt A) seit dem 01.01.2016 ein kommunales Quotensystem von maximal 20% der Zweitwohnungen vorschreibt (siehe Absatz).
  • Nur für den privaten Gebrauch. Der Verleih ist auf periodischer und nicht-permanenter Basis erlaubt (maximal 6 Monate pro Jahr).
  • Nur eine Ferienimmobilie pro Familie: Ehemann und Ehefrau und/oder minderjährige Kinder. Ab dem 18. Lebensjahr kann das Kind eines Eigentümers eine Immobilie auf seinen Namen erwerben, sofern es finanzielle Unabhängigkeit nachweisen kann.
  • Maximale Wohnfläche von 200 m2 (bzw. 250 m2 in einigen Fällen).
  • Maximale Grundstücksfläche von 1.000 m2 (oder sogar 1.500 m2 in einigen Fällen) im Falle des Kaufs eines Chalets oder Einfamilienhauses.
  • Verbot des Weiterverkaufs für 5 Jahre, außer in Fällen höherer Gewalt (Krankheit, Tod usw.), aber ohne Gewinn. 

Hier sind zwei weitere Fragen, die den Experten von Cardis Sotheby's International Realty häufig gestellt werden: 

Kann ich in der Schweiz Gewerbeimmobilien erwerben, ohne in der Schweiz wohnhaft zu sein?

Ja, eine Person mit Wohnsitz im Ausland kann in der Schweiz ohne Einschränkungen gewerbliche Immobilien erwerben. Es kann entweder für die Ausübung einer Tätigkeit oder zur Vermietung verwendet werden. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Standorts und der Anzahl der erworbenen Güter. Ebenso kann der Käufer es in seinem eigenen Namen oder über eine schweizerische oder ausländische Rechtsstruktur erwerben.

Werde ich für meine Zweitwohnung viel Steuern zahlen?

In der Schweiz werden die Steuern von 3 Behörden erhoben, nämlich vom Bund, vom Kanton und von der Gemeinde. Bei natürlichen Personen sind nur das Immobilienvermögen und das damit verbundene Einkommen (Mietwert) steuerpflichtig. Alle anderen Einkünfte und Vermögenswerte bleiben am Hauptwohnsitz des Steuerzahlers steuerpflichtig. Diese letztgenannten Elemente müssen jedoch den Schweizer Steuerbehörden zur Kenntnis gebracht werden, damit sie zur Bestimmung der Gesamtsätze der verschiedenen Steuern herangezogen werden können, es sei denn, der Eigentümer erklärt sich damit einverstanden, zu einem Pauschalsatz besteuert zu werden, was manchmal vorteilhaft sein kann. Der Steuerwert des Vermögens bildet die Grundlage für die Bestimmung des zu versteuernden Vermögens. Hinzu kommen die direkte Bundessteuer, die jährliche Vermögenssteuer und eine Kurtaxe.

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